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Die MBG H Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Hessen mbH unterstützt den hessischen Mittelstand bereits seit über 30 Jahren mit Beteiligungskapital.
Hauptaufgabe der MBG H ist die Mitfinanzierung von innovativen Vorhaben. Hier stehen insbesondere die Entwicklung und Markteinführung neuer Produkte oder Verfahren im Mittelpunkt. Aber auch Umstrukturierungen, Betriebserweiterungen oder –nachfolgen werden unterstützt. Dabei übernimmt die MBG H in der Regel die Rolle eines typisch stillen Gesellschafters.
Diese Finanzierungsform hat für das Unternehmen mehrere Vorteile: Als typisch stiller Gesellschafter tritt die MBG H nicht öffentlich in Erscheinung. Die MBG H nimmt nicht am Wertzuwachs des Unternehmens teil. Die Beteiligung ist am Ende der 10jährigen Laufzeit zum Nominalbetrag zurückzuführen. Es werden keine Sicherheiten verlangt. Damit bleibt dem Unternehmen genügend Spielraum für zusätzliche Bankfinanzierungen. Die MBG H greift nicht in das Tagesgeschäft ein. So bleibt die unternehmerische Freiheit voll erhalten. Gleichwohl steht sie dem Unternehmer mit ihrem Know-how und ihrem großen Beratungsnetzwerk in allen Finanzierungsfragen und als Ansprechpartner bei Problemen zur Verfügung.
Detaillierte Informationen zur MBG H finden Sie auf deren Homepage: www.mbg-hessen.de