| Förderung der gewerblichen Wirtschaft | Förderschwerpunkte | ||||||||
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Kleine und mittelständische Unternehmen haben zunehmend Schwierigkeiten, sich mit Fremdkapital zu versorgen. Da ihnen der direkte Weg zum Kapitalmarkt oft verschlossen ist, bleibt nur der Weg über die Banken, die jedoch zunehmend restriktiver Kredite an den Mittelstand vergeben. Dabei stoßen Kreditinstitute schnell an ihre Grenzen, wenn nicht ausreichend Sicherheiten zur Verfügung stehen. Hier helfen Landesbürgschaften, Lücken zu schliessen. Sie begleiten Innovationen, Restrukturierungen, Nachfolgeregelungen oder ein Management-Buy-Out sowie Betriebsmittel- und Avalbedarf.
Wirtschafts- und Infrastrukturbank als Ansprechpartnerin für Bürgschaften
Für den Bürgschaftsausschuss des Landes Hessen erarbeitet die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen qualifizierte Entscheidungsvorlagen, berät Unternehmen, Banken und Sparkassen bei der Antragstellung und moderiert ihre unterschiedlichen Interessen. Ebenso betreut die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen in enger Zusammenarbeit mit Kreditinstituten und den beteiligten Ministerien Bürgschaftsengagements.
Innovationen realisieren
Bürgschaften gewinnen zunehmend an Bedeutung, wenn es darum geht, innovative Produkte oder neue Produktionsverfahren zu initiieren. Immer stärker werden Bürgschaften neben den traditionellen Branchen auch vom Dienstleistungssektor, insbesondere der Informationsindustrie, sowie dem gesamten High-Tech-Bereich nachgefragt. Darunter sind Unternehmen aus den Bereichen Film- und Postproduction, Softwareentwicklung und IT-Dienstleister.
Beihilfewert ermitteln über PwC Beihilfewertrechner
Die Bundesrepublik Deutschland hat eine Methode zur Berechnung der Beihilfeintensität von staatlichen Bürgschaften bei der EU Kommission in Brüssel angemeldet. Diese Methode sieht vor, dass die Beihilfeintensität/ der Beihilfewert einer staatlichen Bürgschaft die Differenz zwischen dem vom Staat getragenen Risiko, welches von der Wahrscheinlichkeit eines Ausfalls des verbürgten Kredits abhängt, und den Prämien ist, die der Staat erhält. Die vorgenannte Berechnungsmethode wurde für die Ermittlung der Beihilfewerte von Investitionsdarlehen sowie Betriebsmittelkrediten genehmigt.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers AG (PwC) hat den Beihilfewertrechner erarbeitet und auf der Website zur Verfügung gestellt. Hier können Sie vorab feststellen, ob das zur Verbürgung beantragte Vorhaben unterhalb des Schwellenwertes (Obergrenze) von T€ 200 bleibt, ihn überschreitet oder ggf. bei Minuswerten kein Beihilfewert vorliegt. Die Einjahresausfallwahrscheinlichkeiten bilden den Einstieg in das System. Weitere Stellgrößen sind der Kreditbetrag, die Bürgschaftsquote, die Laufzeit, die Bürgschaftsprovision sowie die sogenannte Recovery Rate.
Zum Beihilfewertrechner der PwC http://www.pwc.de/de/beihilfewertrechner
Das aktuelle Informationsblatt zum Sonderprogramm Betriebsmittelbürgschaften finden Sie hier als PDF zum Herunterladen.
Die aktuelle Richtlinie finden Sie hier als PDF zum Herunterladen
Das aktuelle Antragsformular finden Sie hier als PDF-Dokument zum Herunterladen
Hier finden Sie die De-minimis Verordnung als Pdf. zum Herunterladen.
Das aktuelle KMU-Informationsblatt finden Sie hier als PDF zum Herunterladen
Kontakt:
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
Standort Wiesbaden
Dieter Kaps
Telefon 06 11 / 7 74 - 73 68
dieter.kaps@ibh-hessen.de