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Ländl. Entwicklung

Ländliche Entwicklung

Seit dem Jahre 2001 ist die Investitionsbank Hessen zuständig für die fachliche Steuerung und die finanzielle Umsetzung der Förderprogramme zur ländlichen Entwicklung in Hessen Mit diesen Programmen werden im Jahresschnitt rund 3000 Kunden, darunter 260 Kommunen im ländlichen Raum angesprochen und mit Zuschüssen im Rahmen von Projektförderungen von 30 bis 35 Millionen Euro bedient.

Die Mittel werden vom Land Hessen, vom Bund im Rahmen der „Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ und der Europäischen Union über den „Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefond für die Landwirtschaft“ bereitgestellt. Der Einsatz der Programme erfolgt in enger Abstimmung mit dem Hessischen Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz (HMULV) in Wiesbaden.

Die Umsetzung des Förderungsgeschäftes erfolgt im Verbund mit 16 hessischen Landkreisen, die sich vor Ort um die Projektentwicklung kümmern, die Förderanträge entgegennehmen, diese fachlich bewerten und die Antragsdaten im SAP-System der IBH bereits vor Ort erfassen und über einen Datenverbund an die Zentrale zur Bewilligung und der Auszahlung der Förderungsmittel weitergeben.

Grundlage ist das „Programm und die Richtlinien zur Förderung der ländlichen Entwicklung“ in Hessen vom 01. April 2008 des HMULV, veröffentlicht im Staatsanzeiger für das Land Hessen Nr. 17, vom 21. April 2008 Seite 1152 ff.

Was kann durch die IBH gefördert werden?

Ausführungsbestimmungen und Schwerpunktthemen

Antragsunterlagen und Formulare




 

Kontakt:

IBH Wetzlar
Dorferneuerung / Regionalentwicklung

Hartmut Bock
Telefon 06 44 1 / 4 47 9 - 1 01
hartmut.bock@ibh-hessen.de

und die örtlich zuständigen

Landkreise in Hessen