| Förderung der gewerblichen Wirtschaft | Förderschwerpunkte | ||||||||
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In der Fördergebietskulisse der Europäischen Union werden zur Mitfinanzierung von Investitionen „Ziel 2-Darlehen“ gewährt. Dieses Finanzierungsinstrument kann ausschließlich in Verbindung mit einem Antrag aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ oder aus dem Hessischen Strukturförderprogramm beantragt werden.
Der Förderkredit wird bei einer Laufzeit von 10 Jahren bei drei tilgungsfreien Anlaufjahren zinsfrei und nachrangig durch die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen herausgelegt. Die Regelungen der jeweiligen Förderprogramme gelten entsprechend.