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News

Hier finden Sie aktuelle Nachrichten rund um die IBH und deren Partner.


Bürgschaften - Sonderprogramm Betriebsmitelbürgschaften

24.11.2008 - Pressemitteilung Rhiel/Weimar: Landesregierung hilft Unternehmen-Sonderprogramm Betriebsmittelbürgschaften.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite des Hesischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung.

Weitere Informationen und das Antragsformular erhalten Sie im Bereich Bürgschaften auf unserer Seite.

IBH

Pressemeldung zur Bilanzpressekonferenz

Hier finden Sie die Pressemitteilung der IBH zu Bilanzpressekonferenz als PDF zum Download.

Kredite

Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Hessen Erweiterung der hessischen Regionalfördergebiete Einführung eines vierteljährlichen Tilgungsrhythmus ab 01.07.2008

Ab dem 01.07.2008 werden nach der Entscheidung des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung die bislang auf die hessischen GA-Gebiete beschränkten hessischen Regionalfördergebiete auf die sogenannten EFRE-Vorranggebiete ausgeweitet. Damit kann die zusätzliche Zinsvergünstigung nach den Verwendungszwecken b) Schaffung und Sicherung von Arbeits- sowie Ausbildungsplätzen und c) Erweiterungs- und Festigungsinvestitionen zukünftig in folgenden Regionen beantragt und gewährt werden:

  • dem gesamten Regierungsbezirk Kassel
  • dem gesamten Regierungsbezirk Gießen,
  • der Odenwaldregion

Weiter werden wir ab dem 01.07.2008 alle Förderdarlehen mit vierteljährlicher Tilgung zusagen.

Voraussichtlich ab dem 01.10.2008 werden wir zusätzlich ein Tilgungsdarlehen mit 5-jähriger Laufzeit und einem Tilgungsfreijahr anbieten.

Einzelheiten zu den genannten Änderungen können Sie ab dem 01.07.2008 der aktuellen Richtlinie und dem ergänzenden Merkblatt entnehmen.

Hier kommen Sie zum GuW Hessen

Fachtagung Dorferneuerung in Hessen 2008

"Zukunft auf dem Land gestalten"
unter diesem Motto steht unsere diesjährige Fachtagung. Für die Zukunftsfähigkeit unserer Dörfer und der ländlichen Regionen ist die Bereitstellung von öffentlicher und privater Infrastruktur (über-)lebenswichtig.

Weitere Informationen und den Download der Beiträge finden Sie bei unseren Veranstaltungen.

Elektronisches Antragsverfahren für den ESF startet

(Wiesbaden, 01.02.2008) Ab sofort können Anträge für die hessischen Programme des Europäischen Sozialfonds (ESF) online gestellt werden. Das Hessische Sozialministerium und die Investitionsbank Hessen bieten hiermit einen zeitgemäßen und nutzerfreundlichen Service. „Wir hoffen, dass die neue elektronische Form der Antragstellung bei unseren Kunden und Kundinnen Anklang findet und freuen uns auf Feedback“, so Alexander Hillgärtner von ESF Consult Hessen bei der Investitionsbank Hessen.

Das Antragsportal ist über den Menüpunkt „Antragsportal“ auf der linken Leiste der Website www.esf-hessen.de erreichbar. Antragssteller müssen sich dort registrieren.

Eine neue Technik und neue Verfahren bringen immer auch Fragen mit sich. Hier helfen die Hinweise und Hilfestellungen rund um die neue Antragstellung in der Rubrik „Fragen und Antworten“ auf www.esf-hessen.de weiter. Darüber hinaus stehen wie gewohnt die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von ESF Consult Hessen mit Rat und Tat zur Seite.

Das elektronische Antragsverfahren ist nur der Beginn einer umfassenden elektronischen Projektbearbeitung. In der Zukunft werden weitere Verfahren – wie das ESF-Monitoring („Durchführungsbericht“) – online im Angebot sein.

Dorferneuerung/Regionalentwicklung

Im Rahmen des Hessentages veranstaltet die IBH jährlich eine Tagung zum Thema Dorferneuerung/Regionalentwicklung.

Weitere Informationen und den Download der Beiträge finden Sie bei unseren Veranstaltungen.

Kredite

  • Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Hessen
    Hessenweite Gültigkeit der Fördervariante Erweiterungs- oder Festigungs-
    investitionen sowie Ausweitung der erhöhten Zinsvergünstigung ab 01.02.2007


    Ab dem 01.02.2007 wird der Verwendungszweck c) Erweiterungs- oder Festigungsinvestitionen hessenweit wieder eingeführt. Die Höhe der Zinsvergünstigung beträgt 0,20 %-Punkte. Der Höchstbetrag liegt bei TEUR 500.

    Zusätzlich kann in den hessischen Regionalfördergebieten die erhöhte Zinsvergünstigung für diese Fördervariante von 0,20% beantragt werden. Hierdurch werden in speziellen Landkreisen Festigungs- und Erweiterungsinvestitionen mit bis zu 0,40 % zinsvergünstigt. Einzelheiten können Sie der aktuellen Richtlinie und dem Merkblatt entnehmen.

    Hier geht es zum GuW Hessen


IBH allgemein

  • Hessischer Fördertag 2006 "Monetäre Förderung für Unternehmen und Kommunen"

    Weitere Informationen und den Download der Beiträge finden Sie bei unseren Veranstaltungen.