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Hier finden Sie interessante Notizen rund um die Wirtschaftsförderung der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen und auch noch Nachrichten der ehemaligen Investitionsbank Hessen.
Ab dem 01.08.2009 steigen die Darlehenshöchstbeträge für die bekannten Verwendungszwecke
a) Existenzgründung von TEUR 300 auf TEUR 500,
b) Arbeitsplatzschaffung von TEUR 750 auf TEUR 1.250,
c) Festigungsinvestitionen von TEUR 500 auf TEUR 1.250.
Um die Kreditversorgung der hessischen Wirtschaft in der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise zu sichern, bieten wir ab dem 01.08.2009 zusätzlich das Darlehensprogramm Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Hessen – Sonderprogramm Betriebsmittel an. Von der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise betroffene hessische KMUs haben damit die Möglichkeit, zinsvergünstigte Darlehen zur Finanzierung von Betriebsmitteln, Warenlager und Auftragsvorfinanzierung sowie zur Abdeckung von sonstigen Finanzierungsbedarfen wie zum Beispiel auslaufende Betriebsmittelfinanzierungen und auslaufende Kontokorrentkredite zu beantragen. Anträge können bei jeder Hausbank gestellt werden.
Den hessischen kleinen und mittleren Unternehmen stehen damit noch umfangreichere Finanzierungsmöglichkeiten für ihre Vorhaben zur Verfügung.
Einzelheiten zu den genannten Änderungen können Sie ab dem 01.08.2009 den aktuellen Richtlinien und den ergänzenden Merkblättern entnehmen.
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Bürgschaften - Sonderprogramm Betriebsmitelbürgschaften
24.11.2008 - Pressemitteilung Rhiel/Weimar: Landesregierung hilft Unternehmen-Sonderprogramm Betriebsmittelbürgschaften.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite des Hesischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung.
Weitere Informationen und das Antragsformular erhalten Sie im Bereich Bürgschaften auf unserer Seite.
Wirtschafts- und Infrastrukturbank HessenPressemeldung zur Bilanzpressekonferenz
Hier finden Sie die Pressemitteilung der IBH zu Bilanzpressekonferenz als PDF zum Download.
Kredite
Ab dem 01.08.2009 steigen die Darlehenshöchstbeträge für die bekannten Verwendungszwecke
a) Existenzgründung von TEUR 300 auf TEUR 500,
b) Arbeitsplatzschaffung von TEUR 750 auf TEUR 1.250,
c) Festigungsinvestitionen von TEUR 500 auf TEUR 1.250.
Um die Kreditversorgung der hessischen Wirtschaft in der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise zu sichern, bieten wir ab dem 01.08.2009 zusätzlich das Darlehensprogramm Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Hessen – Sonderprogramm Betriebsmittel an. Von der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise betroffene hessische KMUs haben damit die Möglichkeit, zinsvergünstigte Darlehen zur Finanzierung von Betriebsmitteln, Warenlager und Auftragsvorfinanzierung sowie zur Abdeckung von sonstigen Finanzierungsbedarfen wie zum Beispiel auslaufende Betriebsmittelfinanzierungen und auslaufende Kontokorrentkredite zu beantragen. Anträge können bei jeder Hausbank gestellt werden.
Den hessischen kleinen und mittleren Unternehmen stehen damit noch umfangreichere Finanzierungsmöglichkeiten für ihre Vorhaben zur Verfügung.
Einzelheiten zu den genannten Änderungen können Sie ab dem 01.08.2009 den aktuellen Richtlinien und den ergänzenden Merkblättern entnehmen.
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Kredite
Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Hessen Erweiterung der hessischen Regionalfördergebiete Einführung eines vierteljährlichen Tilgungsrhythmus ab 01.07.2008
Ab dem 01.07.2008 werden nach der Entscheidung des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung die bislang auf die hessischen GA-Gebiete beschränkten hessischen Regionalfördergebiete auf die sogenannten EFRE-Vorranggebiete ausgeweitet. Damit kann die zusätzliche Zinsvergünstigung nach den Verwendungszwecken b) Schaffung und Sicherung von Arbeits- sowie Ausbildungsplätzen und c) Erweiterungs- und Festigungsinvestitionen zukünftig in folgenden Regionen beantragt und gewährt werden:
Weiter werden wir ab dem 01.07.2008 alle Förderdarlehen mit vierteljährlicher Tilgung zusagen.
Voraussichtlich ab dem 01.10.2008 werden wir zusätzlich ein Tilgungsdarlehen mit 5-jähriger Laufzeit und einem Tilgungsfreijahr anbieten.
Einzelheiten zu den genannten Änderungen können Sie ab dem 01.07.2008 der aktuellen Richtlinie und dem ergänzenden Merkblatt entnehmen.
Hier kommen Sie zum GuW HessenFachtagung Dorferneuerung in Hessen 2008
"Zukunft auf dem Land gestalten"
unter diesem Motto steht unsere diesjährige Fachtagung.
Für die Zukunftsfähigkeit unserer Dörfer und der ländlichen Regionen ist die Bereitstellung von öffentlicher und privater Infrastruktur (über-)lebenswichtig.
Elektronisches Antragsverfahren für den ESF startet
(Wiesbaden, 01.02.2008) Ab sofort können Anträge für die hessischen Programme des Europäischen Sozialfonds (ESF) online gestellt werden. Das Hessische Sozialministerium und die Investitionsbank Hessen bieten hiermit einen zeitgemäßen und nutzerfreundlichen Service. „Wir hoffen, dass die neue elektronische Form der Antragstellung bei unseren Kunden und Kundinnen Anklang findet und freuen uns auf Feedback“, so Alexander Hillgärtner von ESF Consult Hessen bei der Investitionsbank Hessen.
Das Antragsportal ist über den Menüpunkt „Antragsportal“ auf der linken Leiste der Website www.esf-hessen.de erreichbar. Antragssteller müssen sich dort registrieren.
Eine neue Technik und neue Verfahren bringen immer auch Fragen mit sich. Hier helfen die Hinweise und Hilfestellungen rund um die neue Antragstellung in der Rubrik „Fragen und Antworten“ auf www.esf-hessen.de weiter. Darüber hinaus stehen wie gewohnt die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von ESF Consult Hessen mit Rat und Tat zur Seite.
Das elektronische Antragsverfahren ist nur der Beginn einer umfassenden elektronischen Projektbearbeitung. In der Zukunft werden weitere Verfahren – wie das ESF-Monitoring („Durchführungsbericht“) – online im Angebot sein.
Dorferneuerung/Regionalentwicklung
Im Rahmen des Hessentages veranstaltet die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen jährlich eine Tagung zum Thema Dorferneuerung/Regionalentwicklung.Kredite
Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Hessen
Hessenweite Gültigkeit der Fördervariante Erweiterungs- oder Festigungs-
investitionen sowie Ausweitung der erhöhten Zinsvergünstigung
ab 01.02.2007
Ab dem 01.02.2007 wird der Verwendungszweck c) Erweiterungs- oder Festigungsinvestitionen hessenweit wieder eingeführt.
Die Höhe der Zinsvergünstigung beträgt 0,20 %-Punkte. Der Höchstbetrag liegt bei TEUR 500.
Zusätzlich kann in den hessischen Regionalfördergebieten die erhöhte Zinsvergünstigung für diese Fördervariante von 0,20% beantragt
werden. Hierdurch werden in speziellen Landkreisen Festigungs- und Erweiterungsinvestitionen mit bis zu 0,40 % zinsvergünstigt.
Einzelheiten können Sie der aktuellen Richtlinie und dem Merkblatt entnehmen.
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