Die Investitionsbank Hessen (IBH) betreut im Auftrag des Hessischen Umweltministeriums das Programm zur Sicherung und Verbesserung der Grundwasservorkommen sowie die finanzielle Abwicklung des Landesprogramms Naturnahe Gewässer.
Förderung von Maßnahmen zur Sicherung und Verbesserung der Grundwasservorkommen
Das Land gewährt im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Sicherung und Verbesserung der
Grundwasservorkommen Zuschüsse an Kommunen, Landkreise, Wasser-, Boden- und Zweckverbände sowie Verbände und
Organisationen.
Im Bereich des quantitativen Grundwasserschutzes wird die Erstausstattung der öffentlichen Wasserversorgung im ländlichen Raum
mit Fernwirk- oder Fernüberwachungsanlagen zu dem Teil gefördert, der der Überwachung des Trinkwasserleitungsnetzes dient.
Maßnahmen zur Unterteilung des Trinkwasserleitungsnetzes in Messzonen. Maßnahmen zur Versickerung von Regenwasser
werden weiterhin bezuschusst, wenn eine abflusswirksame, zusammenhängende Fläche von mindestens 600 qm angeschlossen
wird und der Durchlässigkeitswert (kf-Wert des Bodens) im Bereich der Versickerungsanlage mindestens 5* 10E-06 m/s
beträgt. Mit der Förderung der grundwasserschutzorientierten landwirtschaftlichen Beratung in Wasserschutzgebieten
wird ein Beitrag zu einer langfristigen Verbesserung der Grundwasserqualität geleistet. Pädagogische Projekte, die das
Thema Wasser behandeln, die Beratung gesellschaftlicher Gruppen sowie Demonstrationsvorhaben zum Grundwasserschutz können
ebenfalls gefördert werden.
Anträge sind an die Investitionsbank Hessen, Niederlassung Wiesbaden zu richten.
Die Richtlinie finden Sie hier als PDF zum Herunterladen
Das Antragsformular finden Sie hier als PDF zum Herunterladen
Landesprogramm Naturnahe Gewässer
Im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen, die der Wiederherstellung naturnaher
Gewässer einschließlich ihrer Ufer und Auen dienen - Landesprogramm Naturnahe Gewässer - gewährt das Land Zuschüsse an Kommunen,
Wasser-, Boden- und Zweckverbände, Teilnehmergemeinschaften nach dem Flurbereinigungsgesetz sowie an nicht gewerbliche private
Unterhaltungspflichtige.
Die Förderung beinhaltet die Planung und Durchführung von Renaturierungsmaßnahmen einschließlich des
Grunderwerbs sowie den Grunderwerb im Ufer- und Auenbereich soweit dieser der Verwirklichung des Leitbildes gemäß Annex 1 der Richtlinie
entspricht ( u.a. Vergrößerung der Gewässerparzelle, um der Eigendynamik des Fließgewässers ausreichend Platz zu geben ). Ziel des
Förderprogramms ist es einen guten ökologischen Zustand der Fließgewässer zu erreichen.
Anträge sind über die zuständige technischen
Fachbehörde (Regierungspräsidium Abteilung Umwelt oder Untere Wasserbehörde des Landeskreises) an die Investitionsbank Hessen,
Niederlassung Wiesbaden zu richten.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Hessischen Umweltministeriums www.hmulv.hessen.de oder unter www.flussgebiete.hessen.de
Die aktuelle Richtlinie finden Sie hier als PDF zum Herunterladen
Das aktuelle Leitbild zur Richtlinie finden sie hier als PDF zum Herunterladen
Das aktuelle Antragsformular finden Sie hier als PDF zum Herunterladen
Kontakt:
IBH Wiesbaden
Umweltprogramme
Annerose Morell
Telefon 06 11 / 7 74 - 74 60
annerose.morell@ibh-hessen.de
IBH Kassel
Christian Stief
Telefon 05 61 / 7 28 99 - 77 20
christian.stief@ibh-hessen.de