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Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen betreut im Auftrag des Hessischen Umweltministeriums das Programm zur Sicherung und Verbesserung der Grundwasservorkommen sowie die finanzielle Abwicklung des Landesprogramms Naturnahe Gewässer.
Förderung von Maßnahmen zur Sicherung und Verbesserung der Grundwasservorkommen
Das Land gewährt im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Sicherung und Verbesserung der
Grundwasservorkommen Zuschüsse an Kommunen, Landkreise, Wasser-, Boden- und Zweckverbände sowie Verbände und
Organisationen.
Im Bereich des quantitativen Grundwasserschutzes wird die Erstausstattung der öffentlichen Wasserversorgung im ländlichen Raum
mit Fernwirk- oder Fernüberwachungsanlagen zu dem Teil gefördert, der der Überwachung des Trinkwasserleitungsnetzes dient.
Maßnahmen zur Unterteilung des Trinkwasserleitungsnetzes in Messzonen. Maßnahmen zur Versickerung von Regenwasser
werden weiterhin bezuschusst, wenn eine abflusswirksame, zusammenhängende Fläche von mindestens 600 qm angeschlossen
wird und der Durchlässigkeitswert (kf-Wert des Bodens) im Bereich der Versickerungsanlage mindestens 5* 10E-06 m/s
beträgt. Mit der Förderung der grundwasserschutzorientierten landwirtschaftlichen Beratung in Wasserschutzgebieten
wird ein Beitrag zu einer langfristigen Verbesserung der Grundwasserqualität geleistet. Pädagogische Projekte, die das
Thema Wasser behandeln, die Beratung gesellschaftlicher Gruppen sowie Demonstrationsvorhaben zum Grundwasserschutz können
ebenfalls gefördert werden.
Anträge sind an dieWirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen, Standort Wiesbaden, Abraham-Lincoln-Str. 39-42, 65189 Wiesbaden, zu richten.
Die Richtlinie finden Sie hier als PDF zum Herunterladen
Das Antragsformular finden Sie hier als PDF zum Herunterladen
Landesprogramm Gewässerentwicklung und Landesprogramm Hochwasserschutz
Im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Gewässerentwicklung und zum Hochwasserschutz- gewährt das Land Zuschüsse an Gemeinden, Wasser- und Bodenverbände, kommunale Zweckverbände und Teilnehmergemeinschaften (TG) nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG).
Die Förderung beinhaltet die Planung und Durchführung von Maßnahmen zur Wiederherstellung naturnaher Gewässer gemäß den in Anlage 1 der Richtlinie definierten Grundsätzen sowie von Hochwasserschutzmaßnahmen und von Maßnahmen zur Beseitigung von Hochwasserschäden an den in der Anlage 3 zum HWG genannten Gewässern II. Ordnung. Ziel der Richtlinie sind die Wiederherstellung naturnaher Gewässerläufe und die Förderung von Maßnahmen zum Hochwasserschutz und zur Beseitigung von Hochwasserschäden. Anträge sind über die zuständige technische Fachbehörde (Regierungspräsidium Abteilung Umwelt oder Untere Wasserbehörde des Landeskreises) an die Investitionsbank Hessen, Niederlassung Wiesbaden zu richten.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Hessischen Umweltministeriums www.umwelt.hessen.de oder unter www.flussgebiete.hessen.de
Die aktuelle Richtlinie finden Sie ebenfalls auf den Seiten des Hessischen Umweltministeriums hier als PDF und das aktuelle Antragsformular hier als Word-Dokument zum Herunterladen.
Kontakt:
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
Standort Wiesbaden
Umweltprogramme
Kontakt:
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
Standort Kassel
Umweltprogramme
Annerose Morell
Telefon 06 11 / 7 74 - 74 60
annerose.morell@ibh-hessen.de
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen Standort Kassel
Christian Stief
Telefon 05 61 / 7 28 99 - 77 20
christian.stief@ibh-hessen.de