Das Land Hessen gewährt im Rahmen des Programms Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ und des Hessischen
Strukturförderungsprogramms für die Investitionen von gewerblichen Unternehmen in bestimmten Gebieten Nord- und Mittelhessens Zuschüsse bis
zu einer Höhe von 28%. In den sogenannten Ziel-2-Gebieten kann die Förderung in Form einer Kombination aus einem Zuschuss und einem zinslosen
Nachrangdarlehen erfolgen. Gefördert werden vorwiegend Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie überregional tätige Dienstleistungsbetriebe.
Wichtig ist, rechtzeitig Kontakt mit uns aufzunehmen, da die Antragsstellung vor Beginn der Maßnahme erfolgen muss.
Weiterhin werden Zuschüsse zu den Personalkosten für die Einstellung von Hochschulabsolventen bei kleinen und mittleren Betrieben gewährt, die dort innovatives Know-how einbringen sollen (Förderung der Humankapitalbildung durch Innovationsassistenten/innen).
Die Teilnahme hessischer Unternehmen an internationalen Messen und Ausstellungen im In- und Ausland wird durch die Beteiligung des Landes an den entstehenden Kosten gefördert. Anträge sind an die zuständigen Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern zu richten.
Ein weiterer Förderbereich ist die Bezuschussung der Einrichtung von Telearbeitsplätzen bei gewerblichen Betrieben in ausgewählten Gebieten Nord- und Mittelhessens (Ziel-2-Gebiete).
Kontakt:
IBH Kassel
Wilfried Pfannkuche
Telefon 05 61 / 7 28 99 - 77 16
wilfried.pfannkuche@ibh-hessen.de
Dieter Billing
Telefon 05 61 / 7 28 99 - 77 31
dieter.billing@ibh-hessen.de